Eidesstattliche Erklärungen

FPOEVerfassungsrichter Johannes Schnizer hat ein Interview gegeben, in dem er die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes bezüglich der Anfechtung der Stichwahl erläutert. Unter anderem tut er darin seine Einschätzung kund, daß die Wahlanfechtung bereits vor dem Ergebnis der Stichwahl vorbereitet wurde – ein Umstand, der sich beispielsweise aus der Länge und dem Detailreichtum des Einspruchs ableiten ließe. Ganz ehrlich, Schnizer ist da nicht der einzige, der derartiges vermutet hat…

Natürlich sind diese Leute nicht bei der FPÖ zu finden, ganz im Gegenteil. Anwalt Böhmdorfer verbittet sich derartige “Verschwörungstheorien” – wahrscheinlich weil sie nicht aus dem eigenen Lager stammen – und kontert in gewohnt wehleidiger Manier mit Schreiben an den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes daß er seinen Richter doch bitte zurückpfeifen möge, mit angedrohten Briefchen des Medienanwalts an Schnizer etc.

Das beste ist aber eindeutig die eidesstattliche Erklärung Böhmdorfers und eines zweiten Anwaltes seiner Kanzlei, daß ihnen derartig verfrühte Vorbereitungen zur Wahlanfechtung nicht bekannt waren und daß er von der Anfechtung erst geraume Zeit nach der Stichwahl informiert worden wäre.

Das mag jetzt durchaus so sein. Allerdings weiß man auch spätestens seit der Wahlanfechtung was man von Zetteln mit blauen Unterschriften so halten kann…