Letzte Instanz

Ohne KategorieHubert Gorbach kann es nicht gut gehen, so wie sich der arme Kerl seit 2016 um seine Pension streitet. Gerade eben ist er auch bei der letzten österreichischen Instanz mit seinen Forderungen abgeblitzt. Jetzt bleibt ihm nur noch der Gang zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, und so wie es aussieht, wird er diesen auch antreten.

Worum es geht, in Kürze: Um einen Pensionsanspruch von 11.000 Euro brutto pro Monat, den Gorbach rückwirkend ab 2013 ausgezahlt haben möchte. Als Tiroler Politiker konnte man nämlich bereits mit 56,5 Jahren in Pension gehen; eine alte Hacklerregelung die 2010 abgeschafft wurde, als das Politikerpensionsalter endlich auf standardmäßige 65 Jahre angehoben wurde. Und weil Gorbach 2013 – mit immerhin 59 Jahren – in Pension gehen wollte, prozessiert er um dieses Geld mit dem Argument diese drastische Gesetzesänderung sei zu schnell gekommen, und er hätte sich nicht darauf einstellen können…

Da gibt es jetzt mehrere Dinge, die man sich auf der Zunge zergehen lassen muß. Erstens, daß man nach gerade 14 Jahren als Politiker einen Pensionsanspruch von 11.000 Euro im Monat hat. Gut, man bekommt auch schon nach 10 Jahren im Nationalrat das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik, ungeachtet dessen, ob diese Verdienste aus mehr als “Sessel warmhalten” bestanden haben.

Zweitens, daß Gorbach meint, er dürfe vorzeitig in Pension gehen wie es ihm gerade einfällt, und das selbstverständlich zu vollen Bezügen, ohne jegliche Abstriche. Von beidem kann der Durchschnittsangestelle nur träumen, ganz abgesehen von irgendwelchen Arbeitern.

Drittens und erschwerend kommt noch dazu, daß sich Gorbach nicht geniert, hier Steuergelder und Beamtenzeit zu verschwenden – sowohl durch seine Pension selbst (3 Jahre mal 12 Monate mal 11.000 macht 396.000 Euro) als auch durch die ganze Prozessiererei. Und das vom Ex-Mitglied zweier Parteien (FPÖ, BZÖ), die sich die Sorgen des kleinen Mannes aufs populistische Banner heften oder es getan haben. Na, immerhin wissen wir jetzt, wer damit gemeint ist: die armen kleinen, und vor allem: eigenen, Parteifunktionäre, von denen man weder erwarten kann, sich an die Gesetze – die sich teilweise mitbeschlossen haben! – zu halten, noch sich am Futtertrog auch nur ansatzweise zurückzuhalten. Aber wozu sind Steuern denn sonst da…

Im Endeffekt ist der Kiebitzer froh darüber, daß die Instanzen in Österreich das Ansinnen zurückgewiesen  haben, und er hofft inständig, daß sich Gorbachs Gang zum Menschenrechtsgerichtshof als einer nach Canossa erweisen wird.