Akute Spaßbefreiung

FPOEWenn man nicht ordentlich aufpaßt heutzutage dann kann es schon sein, daß irgendjemand auf die Idee kommt, einem die Namensdomain wegzuschnappen und dann dort Unfug zu treiben. Passiert ständig, vor allem Berühmtheiten, und als solche muß man da ganz locker bleiben, frei nach dem Motto daß schlechte Nachrichten einen schließlich auch ins Fernsehen bringen.

Bis zu HC Strache hat sich das noch nicht durchgesprochen, naja, vielleicht ist der auch keine Berühmtheit… Folgendes ist geschehen:

Es hat sich ein junger Herr aus Tirol die webadresse hc-strache.at gekauft – ganz legal – um dort – ebenso legal – einen Webshop aufzuziehen. Es stellt sich natürlich die Frage, ob der online Verkauf von Kopftüchern heutzutage wirklich so eine großartige Geschäftsidee ist, aber wenn jemand unbedingt sein eigenes Geld in den Sand setzen möchte, dann soll er das auch tun, ist immer noch legal.

Und das ist auch glatt passiert – nicht weil das Geschäft so schnell den Bach hinunter ist, sondern weil HC Strache davon Wind bekommen hat und – in einem akuten Anfall absoluter Spaßbefreiung – den Mann einfach geklagt hat, anscheinend ohne vorher eine außergerichtliche Einigung zu versuchen. Der Vergleich den das Gericht angeordnet hat kann den Spaßvogel bis zu 6.000 EUR kosten, eine teure Satire.

Und warum das Ganze? Weil sich HC Strache beleidigt fühlte. Nochmal zur Erläuterung: Durch einen Kopftuchversand. Ernsthafte Frage: Wie unterentwickelt müssen da gewisse Körperteile sein, daß man diesen Scherz nicht als solchen erkennt und mit Brachialgewalt sein Territorium verteidigt? Und so jemand möchte Bundeskanzler werden. Echt jetzt? Das hält der doch keine 2 Wochen durch ohne eine Generalzensur auszurufen. Gut, damit wäre er in Europa momentan nicht alleine, da würde er perfekt dazupassen in die Reihe von großen Männern mit kurzen Zündschnüren: Erdogan, Orban, Heinz Christian…

Fairerweise muß man aber auch sagen, daß Herr Prieth einen Fehler gemacht hat. Hätte er auf der Seite statt Kopftüchern andere Machwerke abgesondert, beispielsweise KZ-Häftlinge mit Landplagen gleichgesetzt oder eine original HC Strache Facebook Zitatensammlung zusammengestellt, wäre gar nichts passiert. HC Strache hätte ihm auf die Schulter geklopft und der Richter ihm bestenfalls auf die Finger. So gehört sich das!

Übrigens: Die Domain steht angeblich zum Verkauf. Vielleicht möchte ja jemand anders sein Glück versuchen?