Die Ex-Grünen Abgeordnete Sigi Maurer hat von einem Lokalbesitzer obszöne Nachrichten erhalten, die sie auf ihrem Twitteraccount weiterverbreitet hat – mit vollem Namen, um die Tat öffentlich zu machen. Dafür wurde sie gestern wegen übler Nachrede zu einer Strafe von 7.000 EUR plus Gerichts- und Anwaltskosten (nicht rechtskräftig) verurteilt.
Recht so!
Selbstjustiz geht nun einmal nicht und muß entsprechend geahndet werden. Der Kiebitzer kann auch nicht dem nächsten Taxler, der ihn fast von der Straße drängt an der nächsten Ampel das Auto demolieren weil er “sich nicht anders helfen hätte können”. Insofern ist das Urteil schon richtig. Und jetzt zu behaupten, das Urteil wäre ein Ausdruck von Frauenfeindlichkeit und wer weiß was noch, ist einfach nur Schwachsinn.
Gerecht so?
Das ist etwas ganz anderes. Es kann nicht sein, daß man von jemandem aufs Übelste beschimpft und beleidigt wird und dagegen keinerlei rechtliche Handhabe hat, nur weil der Gesetzgeber mit den neuen elektronischen Medien nichts anzufangen weiß. Insofern ist die Reaktion von Frau Maurer auf die obszönen emails durchaus begreiflich.
Aber sie hat kein Recht, Rache zu üben und diese gravierende Gesetzeslücke quasi selbst, als Privatperson, zu schließen. Das darf ausschließlich der Gesetzgeber. Wird Zeit, daß er sich der Herausforderung auch stellt.