Endlich: Ehe für alle!

RegierungSie ist da, die Ehe für alle und ihre hippe junge Schwester, die eingetragene Partnerschaft für alle! Nachdem der Verfassungsgerichtshof die bisherige Regelung als diskriminierend gekippt hat, werden ab 1. Jänner 2019 sowohl Homosexuelle (standesamtlich) heiraten dürfen, als auch heterosexuelle Pärchen ihre Partnerschaft eintragen dürfen. Der Kiebitzer freut sich für alle, insbesondere aber für das Pärchen, das letzte Woche bereits geheiratet hat – herzlichen Glückwunsch!

Ganz und gar nicht glücklich darüber sind Vizekanzler Strache und Kardinal Schönborn, die beide auf die Ehe als alleinige Verbindung zum Zweck des Kinderkriegens pochen. Da haben die beiden allerdings nicht gut aufgepaßt, weil auch heute kinderlose Ehen nicht automatisch geschieden werden, und auch Fruchtbarkeitstests für angehende Eheleute nicht verpflichtend sind. Und soweit der Kiebitzer weiß, dürfen in Österreich auch Homosexuelle Kinder adoptieren – oder zählt für eine Ehe à la Strache-Schönborn nur ein persönlich durchlittener Geburtsvorgang mit verpflichtender Anwesenheit des Zeugungspartners?

Wie dem auch sei, es steht dem Herrn Kardinal natürlich frei, die Statuten seines Vereins entsprechend anzupassen und auf deren Einhaltung durch Vereinsmitglieder zu bestehen. Für den Staat allerdings, wo der Begriff der Ehe auf eine materielle und rechtliche Absicherung abzielt, geht eine derartige Einmischung in die Privat- bzw. Intimsphäre seiner Bürger eindeutig zu weit.

Nicht, daß es die FPÖ nicht trotzdem versucht hätte. Nachdem ein neues einfaches Gesetz nicht ausgereicht hätte, wollte man eines, das die Ehe ausschließlich zwischen Mann und Frau zum Zwecke der Zeugung von Nachkommenschaft zuläßt, in den Verfassungsrang heben. Für die dafür nötige Zweidrittelmehrheit wurde auch bei SPÖ und NEOS angeklopft. Beide haben der FPÖ allerdings eine Abfuhr verpaßt und ihr wohl vorgeschlagen, um es höflich auszudrücken, eine Toilette aufzusuchen. Ein großes Danke an die Opposition – so muß Widerstand!