Nichts zu verbergen!

Letztens in Österreich…

Eine Anzahl aufmerksamer Mitbürger stolpert im Netz über eine Seite die am Verbotsgesetz kratzt. Weil diese Seite aus Österreich stammt – sonst könnte man sich brausen gehen – wird sie an die Behörden gemeldet, in der Hoffnung, daß etwas geschehen wird. Man denkt sich nichts dabei, Namen und Telefonnummern zu hinterlassen, Rückfragen und so, was weiß man schon.

Und in der Tat – es geschieht etwas! Allerdings nicht ganz was man so erhofft hatte. Plötzlich steht man – mit vollem Namen und Telefonnummer – auf eben jener Seite die man so anstößig fand, mit dem Hinweis an gewogenere Besucher, doch etwas Post zu schicken, wenn’s keine Umständ’ macht.

Also, was ist passiert? Naja, die Behörde wurde in der Tat tätig, hat offensichtlich die Betreiber der Seite angezeigt, und, weil die ja schließlich wissen müssen was Sache ist, ihnen Einsicht in die Akten gewährt. In jene Akten wo unter anderem auch die Namen und Telefonnummern von denen stehen, die den Stein ins Rollen gebracht haben.

Das erste was dem Kiebitzer dazu einfällt ist ein ungläubiges: Geht’s noch?

Der Kiebitzer findet es durchaus richtig, daß die Personalien von Leuten, die eine Straftat melden, aufgenommen werden – man wehre dem Denunzianten- und Vernaderertum! Ebenso richtig findet es der Kiebitzer, daß Beschuldigte in ihren Akten blättern dürfen um festzustellen wessen genau sie denn jetzt beschuldigt werden – das gehört sich so in einem Rechtsstaat.

Aber daß die Beschuldigten – noch dazu in einem Fall wo es völlig irrelevant ist wer jetzt angezeigt hat – nicht nur die Namen, sondern auch noch die zugehörigen (Email-) Adressen und Telefonnummern mitgeliefert bekommen, so quasi auf dem Silbertablett nach dem Motto Darf’s ein bisserl mehr sein, das ist schon ein starkes Stück.

Nicht doch, findet Medienanwalt Noll: erstens ist diese Art der Datenweitergabe völlig rechtskonform; und außerdem, wer das nicht wolle, müsse ja nur die Vertraulichkeit seiner Daten gleich bei der Meldung einfordern. Vorausgesetzt man weiß, daß man das kann und daß es offensichtlich überhaupt notwendig ist, brummelt der Kiebitzer und greift sich an den Kopf.

Immerhin, der Vorsitzende der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte (was wir so alles haben…) ist mit dem Kiebitzer einer Meinung und schlägt vor, personenbezogene Daten die für ein Verfahren nicht wesentlich sind – so wie oben – extra zu erfassen und halt nicht an jeden, der Akteneinsicht bekommt, weiterzuleiten.

Daß soetwas bis jetzt noch niemandem eingefallen ist… Aber gut, wer nichts angestellt hat, hat auch nichts zu verbergen, nicht?