Bewußte Ablehnung

RuelpserDas Klima in Österreich hat sich offenbar massiv verschlechtert. Auf einmal gibt es jede Menge Leute, die ihr rechtsradikales Gedankengut nicht nur mehr am Stammtisch in diversen Kellerlöchern von sich geben, sondern jetzt, im Zuge der Flüchtlingskrise nach oben geschwemmt, ihre Ideologie ganz offen und stolz zur Schau stellen. Vor 80 Jahren waren es die Juden, heute sind es die Ausländer, besonders die muslimischen. Wenn man sich die beiden folgenden Beispiele anschaut, kann man nur hoffen, daß es nicht schon zu spät ist, den Anfängen zu wehren…

Da gibt es zum Beispiel den Arzt aus Wien, der per Facebook verkündet, keine Asylanten zu behandeln. Seinen Kassenvertrag ist er mittlerweile los, da hatte er wohl mehr Cojones als Hirn; und nach einigen älteren Aussagen des Herren zu schließen, verwendet er die ersteren auch eher zum Denken als letzteres.

Und dann gibt es den Rechtsanwalt aus Linz, der brieflich bei der Anwaltskammer darum bittet, keine Ausländer mehr pflichtverteidigen zu müssen. Schließlich könne man das ihm, dem stolz rechtsorientierten, volks- und heimattreuen, auf gar keinen Fall zumuten. Nur so als Hinweis, falls sich jemand wundert: Der Mann ist keine 90, sondern höchstens halb so alt.

Dieses Exemplar scheint allerdings durchaus Hirn zu besitzen, sind seine Begründungen für die Ablehnung zumindest wohlformuliert. Er behauptet da beispielsweise, daß der verurteilte Ausländer “in keiner Weise davon abgehalten (werde), weitere kriminelle Taten in unserem Land zu begehen”. Na, wenn er seinen Job als Pflichtverteidiger so gut macht, daß man die Leute nicht mehr einsperren kann, ist das nicht wirklich ein Problem der betroffenen Ausländer.

Und dann sagt er noch, daß der Ausländer ein fehlendes Schuldbewußtsein habe, sich dem Unrecht seiner kriminellen Tat also nicht bewußt sei. Ah ja. Da erfährt man doch mehr über den geschätzten Herrn Anwalt als über die Ausländer, nicht? Weil, wenn so wie er das sagt, müßte das dann nicht für alle Ausländer, oder besser: Menschen, die sich im Ausland befinden, gelten? Logisch zu Ende gedacht, würde das dann nicht heißen, daß dieser unser Herr Anwalt, so wie er die Grenzen Österreichs überschreitet, wie in den guten alten Zeiten raubend, mordend und brandschatzend durch das Ausland zieht, weil man dort ja alle Hemmungen ablegen kann? Oder so?

Aber gut, in diesem spezifischen Fall muß man sich diesbezüglich sicher keine Sorgen machen. So heimattreu wie der sich gibt, fährt er im Urlaub bestenfalls nach Kärnten. Pilgerstätten gibt es dort ja zur Genüge.