Recht

Als verurteilter Verbrecher kommt man ins Gefängnis.
Recht so.
Dort sitzt man seine Strafe ab und wird, gelegentlich auch vorzeitig, danach entlassen. Recht so.

Es sei denn, man ist geistig abnorm, weil dann kann man durchaus länger einsitzen, wenn man nach wie vor eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt.
Recht so? Schwer zu sagen, die Entscheidung wie derartig gefährliche Menschen besser betreut werden – von Leuten mit Ahnung von Gewalt aber nicht von Psychiatrie oder doch lieber umgekehrt – ist wahrscheinlich nicht einfach, nicht einmal von Fall zu Fall.

Ganz und gar nicht Recht ist es aber, Leute in eine Zelle zu sperren und sich um diese dann nicht mehr zu kümmern, und das gerade einmal mit der lapidaren Aussage “Der will sich ja nicht helfen lassen” zu begründen. Es kann nicht angehen, Menschen die man betreut einfach völlig verwahrlosen zu lassen, über Monate hinweg, so wie es in Stein passiert ist. Irgendjemand muss irgendetwas gemerkt haben – Beamte, Putzbrigade, Mithäftlinge… – starker Verwesungsgeruch bildet sich auch in einem geschlossenen Raum nicht über Nacht. Natürlich ist die Grenze zwischen Selbstbestimmung und Zwang dünn und fließend, aber es gibt Möglichkeiten und erprobte Methoden frühzeitig lenkend einzugreifen – schließlich ist das in jedem Altersheim ein Thema.

Wieder einmal ist nichts passiert, wieder einmal wurde weggeschaut bis es zu spät war, wieder einmal wurde anscheinend versucht die Sache zu vertuschen; der Dienstweg ins Ministerium führt wahrscheinlich selten über irgendwelche Zeitungen, aber gut, der Kiebitzer kennt sich da nicht so aus.

Klarerweise muß man nicht gleich bei jeder brennenden Zigarette die Feuerwehr anrücken lassen, und wie gesagt, die Grenze ist fließend. Der Kiebitzer kann sich des Eindrucks allerdings nicht erwehren, daß es bei Häftlingen, besonders bei Schwerverbrechern, darüber hinaus noch den Hang zum “Der hat verdient was er kriegt” induzierten Wegschauen gibt. Irgendwo ist das auch verständlich.

Recht ist es aber nicht.